Grundsatzurteil zur Präimplantationsdiagnostik
BGH erlaubt Selektion künstlich befruchteter Eizellen
Aus künstlicher Befruchtung entstandene Embryonen dürfen vor dem
Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Defekte und Erbkrankheiten
untersucht werden. Die Präimplantationsdiagnostik (PID) verstoße nicht
gegen das Embryonenschutzgesetz, erklärte der in Leipzig ansässige
Fünfte Senat des Bundesgerichtshofs (BGH).
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Aktenzeichen: BGH 5 StR 386/09
Stand: 06.07.2010 21:03 Uhr
Quelle und vollständiger Text:
http://www.tagesschau.de/inland/bghpid102.html
und
Gentests an Embryonen erlaubt
BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik
Gentests an künstlich befruchteten Embryonen sind nicht mehr strafbar. Das hat der BGH entschieden - eine Wende der bisherigen Rechtssprechung: Die Untersuchung von Embryonen auf Erbkrankheiten außerhalb des Mutterleibs war bislang verboten.
06.07.2010
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Quelle und vollständiger Text:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/26/0,3672,8087450,00.html
Informationen:
Gesetz zum Schutz von Embryonen
(Embryonenschutzgesetz - ESchG)
Vom 13. Dezember 1990
(BGBl. I S. 2746), geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 23. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2702)
http://www.bmj.bund.de/files/-/1148/ESchG.pdf
